war ja schön heute

ich war nämlich im schwimmbad mit einer freundin, welche sich in bälde anschickt, ihr erstes kind zu gebären.
und wie wir so besinnlich unsere bahnen zogen, drehte sie sich auf den rücken und aus dem wasser schauten raus: ein stückchen kinn und jede menge bauch. das sah so wunderschön aus. und dann kam dann noch eine kleine beule zum vorschein. die k. in der zukünftigen mama fand das schwimmen nämlich auch ganz toll.
weniger schön war dann folgende frage an mich: "sag mal, wie habt ihr das mit dem sorgerecht geregelt?"
ich habe von anfang an auf das alleinige sorgerecht bestanden, obwohl wir noch zusammen waren. das gemeinsame fiel aus verschiedenen gründen flach, wobei der offizielle noch darin zu sehen war, daß wir nie verheiratet waren.
nun ist betreffende freundin die lebensgefährtin meines besten freundes. was sagt man denn dann? klar wünsche ich mir, daß die beiden alt und buckelig werden zusammen. aber weiß man das? ich habe ihr die vor- und nachteile beider sorgerechtsvarianten aufgezählt und dann empfohlen, das alleinige anzustreben. damit habe ich natürlich meinem lieben m. derbe in die rippen gestochen, aber was soll man machen?
Erizo Erizado - 9. Mär, 11:50

Naja...weiss nicht was ich dazu sagen soll. Kann man nicht erst davon ausgehen das man zusammenbleibt und glücklich wird, dementsprechend auch mit dem Sorgerecht umgeht, anstatt man mißtrauisch an die Sache geht und seinem liebsten vermittelt "gell Schatz, wenn was schief geht wirst Du der Gelackmeierte sein!" Ich finde das nicht gut, ehrlich.

Wenns soweit ist kann man immer noch reagieren. Aber im vornherein Mißtrauen zu schaffen ist nicht die Lösung und ist eher schädlich fürs Vertrauen.

lesof - 9. Mär, 18:57

beide varianten hinterlassen im schlechtesten fall einen gelackmeierten. und ich muß dir ganz ehrlich sagen, daß ich nach der trennung von f. froh war, das alleinige zu haben, weil mich vorerst niemand zwingen konnte, ihm über den weg zu laufen, was sich nicht hätte verhindern lassen, weil leah ja noch so klein war.
und bei einem gemeinsamen sorgerecht hast du so einen vorteil nicht.im gegenteil, da gehts dann wirklich übers kind und an dem wird gezogen und gezerrt und schlimmstenfalls noch das gericht eingeschaltet, weil man nämlich aus einem gemeinsamen sorgerecht verdammt schwer wieder ein alleiniges machen kann (bzw. das kann nur das gericht). da biste mit dem alleinigen wirklich besser dran. der vater hat da genau die gleichen rechte und pflichten wie beim gemeinsamen sorgerecht. es nimmt sich nix, außer einer menge zündstoff.
Erizo Erizado - 10. Mär, 17:01

Wenn sich das nix nimmt, warum dann überhaupt die Frage "das Eine oder das Andere". Warum dann auch vor Gericht gehen ???

Die Ehe war bestimmt keine männliche Erfindung. Kann man ernsthaft daran glauben, das ein Mann meinte "So, wir legen jetzt unser ganzes Geld zusammen, und wenns schief geht, kriegt die Frau die Kohle und das Kind" *grins Nimms nicht so ernst, warn Scherz.

Für mich gehören Sachen wie Gütertrennung, Sorgerecht etc. ganz klar in die (hoffentlich nie eintretende) Zeit NACH der Ehe, und nicht davor. Eine Hochzeit ist eigentlich ein Bekenntniss, für immer zusammenzubleiben. Wenn man Zweifel hat, und die HAT man wenn man sich über Güter und Sorgerecht Gedanken macht, sollte man es eigentlich lassen. Seiner selbst, aber vor allem der Kinder wegen. Natürlich kann man nie ausschließen, das die Ehe zerbricht, aber da muss man eben durch und DANN die nötigen Klärungen machen. Ich finde es ein wenig paradox und in gewissem Sinne auch makaber, die Trennung vor der Trauung zu planen... (Ich setze hier "Ein Kind zusammen bekommen" und "Ehe" einfach mal gleich, weil Ersteres eigentlich genauso viel Vertrauen und Sicherheit braucht wie Zweiteres)

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